
CSRD Services
CSRD-Whitepaper
Basierend auf der aktuellen Rechtslage, vorbehaltlich der Omnibus-Verordnung
CRSD-Whitepaper inkl. Omnibus
Die neuen Vorgaben und die Auswirkungen der Omnibus-Verordnung auf Ihr Unternehmen
VSME-Whitepaper
Effiziente Umsetzung der Nachhaltigkeitsvorgaben für kleine und mittlere Unternehmen
CSRD-Wesentlichkeitsanalyse
Doppelte Wesentlichkeit und wie Sie die Analyse für Ihr Unternehmen durchführen
CSRD - WIR NAVIGIEREN SIE SICHER DURCH DIE NEUEN ANFORERUNGEN
Bereiten Sie sich jetzt auf die CSRD und kommende Änderungen vor
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD, sind seit 2024 viele Unternehmen in der EU angehalten, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu berichten. Der Nachhaltigkeitsbericht ist ein integraler und prüfungsrelevanter Bestandteil des Jahresberichts.
Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission das sogenannte Omnibus-Paket veröffentlicht, das weitreichende Auswirkungen auf die CSRD mit sich bringen könnte. Während der Entwurf zur Anpassung des Anwendungskreises noch vom Europäischen Rat und dem EU-Parlament genehmigt werden muss, wurde der Verschiebung des Anwendungszeitpunkts bereits zugestimmt: Die Umsetzung der Berichtspflichten für große Unternehmen, die in 2026 über das Geschäftsjahr 2025 hätten berichten müssen, sowie für kapitalmarkt-orientierte KMU wird um zwei Jahre verschoben. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Änderungen bis 31. Dezember 2025 in nationales Recht zu überführen. Für diejenigen Unternehmen, die laut der bisher geltenden Richtlinie bereits in 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, soll es vorerst keine Aussetzung der CSRD geben. Spätestens 2028 wird die Berichtspflicht also aller Voraussicht nach für alle Unternehmen greifen.
Mit dem Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs, kurz: VSME, gibt es jedoch aktuell bereits einen freiwilligen Standard, der nicht-börsennotierte KMU zur frühzeitigen Berichterstattung anregt.
Unabhängig von Anwendungskreis und -zeitpunkt gehen CSRD und VSME über frühere Nachhaltigkeitsvorgaben hinaus und stellen detaillierte Anforderungen an die Berichterstattung. Unternehmen müssen nicht nur ihre Umwelt- und Sozialauswirkungen offenlegen, sondern auch nachweisen, wie Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsstrategie integriert ist.
Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
Wir bringen Licht ins Dunkel
Die neuen Regelwerke verändern grundlegend, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten. Aber keine Sorge – Sie müssen sich nicht allein durch den Dschungel an Vorschriften kämpfen! Wir helfen Ihnen, die neuen Anforderungen zu verstehen und eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Jetzt handeln, um optimal vorbereitet zu sein
Der Aufschub bis 2027 mag mehr Zeit verschaffen, doch Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Die rechtzeitige Umsetzung sämtlicher Reporting-Vorgaben ermöglicht Ihnen nicht nur eine reibungslose Integration in Ihre Prozesse, sondern auch eine strategische Nutzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Werttreiber.
Nachhaltigkeit als strategische Chance – Unser BECEPTUM-Ansatz
Wir betrachten Nachhaltigkeit nicht nur als regulatorische Verpflichtung, sondern als Chance, Ihr Unternehmen langfristig zu stärken. Unser BECEPTUM-Ansatz hilft Ihnen, Ihre Nachhaltigkeitsstrategie in profitable Geschäftsmodelle und messbare Kostenoptimierungen zu übersetzen. So bleibt Nachhaltigkeit nicht nur ein Kostenfaktor, sondern wird zum Wertsteigerungshebel für Ihr Unternehmen.
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was für Sie relevant ist
Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um Sie durch die neuen Anforderungen zu navigieren und die für Sie optimale Strategie zu entwickeln. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch und sorgen Sie für die nötige Klarheit in Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung!
SO UNTERSTÜTZEN WIR SIE
Analyse Ihres Geschäftsmodells, Ihrer Reportingstrukturen und Datenerfassung, um individuellen, priorisierten Handlungsbedarf zu ermitteln und in einen Maßnahmenplan zu überführen.
Zur fristgerechten Umsetzung der Reportingpflichten unterstützen wir Sie mit einer pragmatischen Maßnahmenplanung.
Wir beraten Sie bei der Selektion unter-stützender IT-Tools, um Ihre Nachhaltigkeits-berichterstattung gleichermaßen rechtssicher und kosteneffizient zu gestalten.
Mit erfahrenem Personal können wir Ihr Projektmanagement Team kurzfristig bei der Umsetzung der CSRD ergänzen.
Wir begleiten Sie methodisch, konzeptionell und operativ in der Umsetzung von Maßnahmen und flankieren die Transformation mit Mitarbeitermobilisierungsinitiativen.
Strukturierte Stakeholder-Kommunikation und die richtige Positionierung im öffentlichen Raum bilden den abschließenden Teil Ihrer CSRD Compliance.
IHRE ANSPRECHPARTNERIN
"Die CSRD bringt neue Anforderungen, aber auch Chancen: Wir bereiten Sie so vor, dass Sie Nachhaltigkeit als strategischen Vorteil nutzen können."
Mirjam Vogl - Senior Manager