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Globus im Hintergrund mit E,S,G Würfeln im Vordergrund
Melanie EbersFeb 13, 2024 4:23:46 PM3 min Lesezeit

CSRD trifft Mittelstand

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die im November 2022 von der Europäischen Kommission verabschiedet wurde und bis Januar 2024 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen war, gehört längst zu den zentralen Herausforderungen vieler Unternehmen. Die neue Richtlinie erweitert die bestehenden Vorschriften für die nicht-finanzielle Berichterstattung. So wird der Nachhaltigkeitsbericht für die betroffenen Unternehmen zu einem festen Bestandteil des Lageberichts. Während große börsennotierte Unternehmen bereits mit dem Thema Nachhaltigkeitsreporting vertraut sind und “nur” eine weitere Transparenzanforderung umsetzen müssen, werden mittelständische Unternehmen mitunter kalt erwischt.

Unternehmen müssen fort an Auskunft über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt geben sowie die Auswirkungen verschiedener Nachhaltigkeitskategorien auf das Unternehmen (Doppelte Wesentlichkeit) darstellen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist nach streng definierten Standards zu verfassen. Das erste Set der „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) liegt bereits vor und soll durch die „European Financial Reporting Advisory Group“ (EFRAG) durch weitere Standards erweitert werden. Dabei werden dem Unternehmen genaue Vorgaben gemacht, wie Daten und Informationen darzustellen sind.

Um festzustellen, welche Informationen offenlegungsrelevant sind, ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit anzuwenden. Nach bestimmten Prüfkriterien wird dabei ermittelt, zu welchen der definierten Inhaltspunkten sich das Unternehmen aufgrund ihrer Relevanz für das Unternehmen zu äußern hat.

 

Wie sind Mittelständler von der CSRD betroffen?

Der Mittelstand umfasst kleine und mittlere Unternehmen, die in der Regel unabhängige, inhabergeführte Unternehmen sind. Sie haben eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern und sind meist in einer bestimmten Region tätig, vor allem in den Bereichen Handel, Handwerk, Dienstleistung und Produktion. Sie spielen eine wichtige Rolle in der regionalen Wirtschaft und sind eng mit ihrer Umgebung verbunden. In Deutschland gelten Unternehmen als KMU, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen.

Kleine und mittlere Mittelständler können in naher Zukunft auf zwei Arten von der CSRD betroffen sein. Entweder sie unterliegen mit Beginn des Geschäftsjahres 2026 der Pflicht für kapitalmarktorientierte KMU, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in ihren Jahresabschluss aufzunehmen oder – und das ist deutlich häufiger der Fall – sie sind nicht rechtlich, aber faktisch betroffen, da reportingpflichtige Geschäftskunden ihre Transparenzanforderungen durchreichen.

 

Drei wesentliche Herausforderungen für Mittelständler

  1. Wesentlichkeitsanalyse: Am Anfang steht die umfassende Analyse des eigenen Geschäftsmodells hinsichtlich der Impact-Faktoren und der Vergleich dieser mit Peers- und Branchenstandards. Die Einbeziehung von Stakeholdern (Kunden, Wettbewerbern, Lieferanten, Finanzierungspartnern und der Öffentlichkeit) erfordert eine abteilungsübergreifende Zusammenarbeit und muss eng mit der Unternehmensleitung abgestimmt werden. Darüber hinaus müssen Informationen zu den verschiedenen Nachhaltigkeitskategorien beschafft und interpretiert werden.
  2. Granulare Reportingprozesse: Geschäftspartner verlangen immer häufiger genaue Nachhaltigkeitsinformationen, z.B. den CO2-Fußabdruck eines gelieferten Produkts. Unabhängig von der eigenen Betroffenheit müssen deshalb granulare und stabile Reportingprozesse aufgebaut werden. Hierfür müssen mindestens IT, Finance und der Einkauf in das Projekt einbezogen werden. Zentrale Fragen sind am Anfang zu klären: Welche Validierungsverfahren werden eingesetzt? Wie können Zahlen zum Stichtag und tagesgenau bereitgestellt werden?
  3. Nachhaltige Unternehmensführung: Darüber hinaus kann die Integration von Managementsteuerungsprozessen Unternehmen vor eine Herausforderung stellen. Als Beispiel lässt sich hier die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern nach ESG-Kriterien benennen. Die Auswahl von nachhaltigen und transparenten Lieferanten ist wichtig, da diese eine Datenquelle darstellen. Vertrauenswürdige Daten dienen als Basis für die eigenen Nachhaltigkeitsberichte oder werden darüber hinaus auch in vielen Fällen an Dritte weitergegeben, die diese als Berichtsbasis nutzen.

Unsere drei Tipps für die Umsetzung

  1. Bei der Umsetzung des Projekts “Nachhaltigkeitsreporting” ist es wichtig, ausreichend Zeit einzuplanen, um alle Schritte sorgfältig durchzuführen. Setzen Sie einen realistischen Zeitrahmen und planen Sie Puffer ein, um auf eventuelle Verzögerungen oder unvorhergesehene Probleme angemessen reagieren zu können.
  2. Wenn Sie sich unsicher sind oder zusätzliche Expertise benötigen, erwägen Sie die Unterstützung durch spezialisierte Beratungen. Diese können Ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung helfen, das Projekt erfolgreich umzusetzen und mögliche Hindernisse zu überwinden.
  3. Nutzen Sie geeignete Software, um die Umsetzung Ihres Projekts zu erleichtern und effizienter zu gestalten. Die Auswahl und Integration einer Software zur Überwachung der CO2-Intensität und Einhaltung der Lieferketten-Compliance ist für ein erfolgreiches Datenmanagement und eine Echtzeitüberwachung vom Vorteil.

BECEPTUM verfügt über langjährige Erfahrung in der Bewältigung komplexer Anforderungen und regulatorischer Vorgaben. BECEPTUM bietet maßgeschneiderte Lösungen an, um die Anforderungen der CSRD effektiv zu erfüllen und somit den Herausforderungen der neuen Berichtspflichten zu begegnen.

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