Lieferkettengesetz
SORGFALTSPFLICHTEN ENTLANG DER GESAMTEN LIEFERKETTE
SO UNTERSTÜTZEN WIR SIE
Analyse Ihrer Organisation, Ihres Geschäftsmodells, sowie Ihrer Drittlandintensität, um individuellen, priorisierten Handlungsbedarf zu ermitteln und in prioritätsgetaktete Maßnahmen zu überführen.
Wir unterstützen Sie beim Auf- und Ausbau eines Lieferkettengesetz- konformen Risikomanagementsystems
Wir unterstützen Sie bei der Selektion eines Lieferkettengesetz-konformen IT-Tools, das Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützt oder diese autonom ausführt. Wir finden für Sie die zu Ihren Bedarfen passende Software.
Analyse Ihrer Vertragsmuster mit besonderem Fokus auf Qualitätsmanagement und individuelle Formulierungsvorschläge, um Ihre Qualitätsansprüche vertraglich abzusichern.
Regelmäßige und stichprobenartige Prüfungen des Beschwerdesystems, einzelner Lieferanten und des Menschenrechtsbeauftragten.
LKSG IN DER UMSETZUNG
Die Umsetzung des LkSG erfolgt unternehmensweit und schafft neue Verantwortlichkeiten und Schnittstellen. Ausgangspunkt ist die Grundsatzerklärung, die durch die Geschäftsführung verabschiedet werden muss und die wesentlichen Merkmale des Umgangs mit den unternehmerischen Sorgfaltspflichten beschreibt. Der Menschenrechtsbeauftragte ist für die Umsetzung der Grundsatzerklärung in großem Maße verantwortlich und erhält hierfür weitreichende Befugnisse und Reporting-Pflichten. Im Zentrum der Prozesslandschaft stehen die Schaffung eines Beschwerdesystems, durch das Betroffene Verletzungen des LkSG durch mittel- und unmittelbare Zulieferer anonym und barrierefrei melden können, sowie die strukturierte Risikoanalyse des Lieferantenportfolios. Einkauf und Compliance werden hierdurch zu Schlüsseleinheiten für das übergreifende Risikomanagement, das angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen definiert. Die obligatorische regelmäßige und anlassbezogene Kontrolle der Prozesse und Systeme kann durch die Interne Revision erfolgen.