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Hafen Vogelperspektive

Lieferkettengesetz

Sie beschäftigen sich erstmals mit dem LkSG?
Sie benötigen eine erste Einschätzung zu Ihrem LKSG-Status?
Sie suchen nach Unterstützung bei der Umsetzung des LkSG?
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SORGFALTSPFLICHTEN ENTLANG DER GESAMTEN LIEFERKETTE

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt ab dem 1. Januar 2023 über 600 deutsche Unternehmen in die Pflicht: Die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltpflichten bei direkten und indirekten Zulieferern wird verpflichtender Bestandteil unternehmerischen Handelns. Dabei richtet sich die Verpflichtung nach der Anzahl der Mitarbeiter: Im Jahr 2023 liegt die Grenze bei 3.000, ab 2024 dann bei 1.000 Mitarbeitern. Bei Verstoß drohen empfindliche Geldstrafen und ein nicht absehbarer Reputationsschaden. Was ist zu tun? Im Kern müssen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken erkannt, bewertet und wenn möglich eliminiert werden. Die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung, ein anonymes Beschwerdesystem, die Definition von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, sowie die Durchführung von regelmäßigen Analysen im Rahmen des Risikomanagements stellen die zentralen Säulen des LkSG dar.
BECEPTUM unterstützt Sie mit einem breiten Serviceportfolio bei der Definition und Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen. Von der Reifegradanalyse bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeiter: BECEPTUM ist ihr Partner für das LkSG.

SO UNTERSTÜTZEN WIR SIE

Info-Workshop
Unser kompakter Workshop zum LkSG bietet einen fundierten Einstieg ins Thema und über die Anforderungen des Gesetzes sowie erste Umsetzungsschritte.
Reifegradanalyse

Analyse Ihrer Organisation, Ihres Geschäftsmodells, sowie Ihrer Drittlandintensität, um individuellen, priorisierten  Handlungsbedarf zu ermitteln und in prioritätsgetaktete Maßnahmen zu überführen.

Risikomanagement

Wir unterstützen Sie beim Auf- und  Ausbau  eines Lieferkettengesetz- konformen Risikomanagementsystems

MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTER
Wir unterstützen bei dem Aufbau der Funktion, der Auswahl und Schulung des Menschenrechtsbeauftragten. Beceptum kann darüber hinaus interimistisch oder langfristig die Position des Menschen-rechtsbeauftragten in Ihrem Unternehmen stellen. Unsere MRB sind alle TÜV-zertifiziert. Bei Bedarf bilden wir Ihre Mitarbeiter zu Menschenrechtsbeauftragten aus und regelmäßig weiter.   
Risikoanalyse
Wir unterstützen Sie bei der Ein- und Durchführung einer Lieferkettengesetz- konformen Risikoanalyse. Wir entwickeln mit Ihnen ein passendes System für die Aufarbeitung der Ergebnisse der Risikoanalyse.
Beschwerdeverfahren
Wir unterstützen Sie beim Auf- und  Ausbau  eines Lieferkettengesetz- konformen Beschwerdeverfahrens mit einer Verfahrensordnung und bei Bedarf dem Betrieb.
Selektion IT-TOOL

Wir unterstützen Sie bei der Selektion eines Lieferkettengesetz-konformen IT-Tools, das Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützt oder diese autonom ausführt. Wir finden für Sie die zu Ihren Bedarfen passende Software. 

Grundsatzerklärung
Wir entwickeln mit Ihnen die Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie für Ihr Unternehmen mit klaren Vorgaben zur Prävention, Abhilfe und Minimierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.
Screening der Lieferkette
In komplexen und kritischen Situationen: Manuelles forensisches Screening Ihrer Lieferanten und Entwicklung von Selektionskriterien für die Lieferantenauswahl.
Präventionsmaßnahmen
Eine klare Formulierung der Anforderungen in Lieferverträgen und die Verankerung von Kontrollmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Lieferanten schützt Sie vor Risiken.
Schulungen Intern
Wir führen initiale und regelmäßige Schulungen für die Mitarbeiter der relevanten Geschäfts- und Funktionsbereich durch. Diese werden für das Unternehmen rechtssicher dokumentiert und die Teilnehmer erhalten einen Nachweis. 
Trainings für Zulieferer
Implementierung, Verstetigung und Evaluation geeigneter Maßnahmen um Zulieferer für die Anforderungen des LkSG zu qualifizieren. Solche Trainings können u.U. durch  staatliche Mittel (develoPPPfinanziert werden. 
Vertragsanpassungen

Analyse Ihrer Vertragsmuster mit besonderem Fokus auf Qualitätsmanagement und individuelle Formulierungsvorschläge, um Ihre Qualitätsansprüche vertraglich abzusichern.

Kommunikationsstrategie
Entwicklung einer adäquaten PR-Strategie für die Kommunikation der umgesetzten Maßnahmen und Standards. Bei Bedarf unterstützen wir Sie beim Reputationsmanagement.
Audit & Stresstest

Regelmäßige und stichprobenartige Prüfungen des Beschwerdesystems, einzelner Lieferanten und des Menschenrechtsbeauftragten.

Dokumentation
Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten müssen fortlaufend und unverzüglich intern und extern dokumentiert werden. Wir unterstützen Sie beim Auf- und Ausbau eines passenden Dokumentationssystems.
Abhilfemaßnahmen Wir erarbeiten mit Ihnen angemessene Abhilfemaßnahmen für den eignen Geschäftsbereich (intern) und die unmittelbaren Zulieferer (extern). Bei Bedarf führen wir diese auch für Sie durch. 
Projektkoordination
Unsere schlanke und effektive Projektkoordination garantiert die erfolgreiche Projektumsetzung und schont knappe interne Ressourcen.
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LKSG IN DER UMSETZUNG

Die Umsetzung des LkSG erfolgt unternehmensweit und schafft neue Verantwortlichkeiten und Schnittstellen. Ausgangspunkt ist die Grundsatzerklärung, die durch die Geschäftsführung verabschiedet werden muss und die wesentlichen Merkmale des Umgangs mit den unternehmerischen Sorgfaltspflichten beschreibt. Der Menschenrechtsbeauftragte ist für die Umsetzung der Grundsatzerklärung in großem Maße verantwortlich und erhält hierfür weitreichende Befugnisse und Reporting-Pflichten. Im Zentrum der Prozesslandschaft stehen die Schaffung eines Beschwerdesystems, durch das Betroffene Verletzungen des LkSG durch mittel- und unmittelbare Zulieferer anonym und barrierefrei melden können, sowie die strukturierte Risikoanalyse des Lieferantenportfolios. Einkauf und Compliance werden hierdurch zu Schlüsseleinheiten für das übergreifende Risikomanagement, das angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen definiert. Die obligatorische regelmäßige und anlassbezogene Kontrolle der Prozesse und Systeme kann durch die Interne Revision erfolgen.

LkSG Umsetzung Grafik
Container

DIE KETTE IST NUR SO STARK WIE DAS SCHWÄCHSTE GLIED

MEHR IN UNSEREM WHITEPAPER

§4 LkSG
§5 LkSG
§6 LkSG (1)
§6 LkSG (2)
§8 LkSG
§9 LkSG
§7 LkSG
§10 LkSG
Hafen bei Nacht

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