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Lieferkettengesetz
Szabina AltsachMay 12, 2022 4:28:03 PM3 min Lesezeit

Das neue Lieferkettengesetz – Was kommt auf uns zu?

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - was kommt auf europäischer und deutscher Ebene auf uns zu?

Die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung geht in eine Richtung: nachhaltiger, sozialer, ökologischer. Auch ohne ein neues Gesetz wird – zumindest nach außen – penibel auf Corporate Sustainability geachtet. Fehlverhalten kann dem Ruf und damit auch der Entwicklung des Unternehmens schaden. Problematisch wird es allerdings, wenn Regeln nicht klar definiert und schwammig sind – die große Schwäche des LkSG. Die Herausforderung wird sein, die eigenen Lieferketten individuell zu analysieren und sich vor allem auf die Veränderungen rechtzeitig einzustellen.

In Deutschland

Betroffen von dem LkSG sind ab 2023 Personen- und Kapitalgesellschaften nach deutschem und ausländischem Recht, die in Deutschland ansässig sind und zudem mehr als 3.000 Mitarbeiter haben. Das schließt über 600 Unternehmen ein. Ab 2024 sind auch Unternehmen betroffen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter (2.891 Unternehmen) haben. Zu den im Gesetz genannten Sorgfaltspflichten gehören unter anderem die Einrichtung eines Risikomanagements und die Durchführung einer Risikoanalyse, die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie und die Verankerung von Präventionsmaßnahmen. Diese müssen von den Unternehmen umgesetzt werden. Zusätzlich besteht eine Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, was für viele Unternehmen höhere Bürokratiekosten nach sich ziehen wird. Kontrolliert wird die Umsetzung vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), bei Nichteinhaltung können Geldbußen bis zu 800.000 Euro drohen. Je nach Größe des Unternehmens gehen die Geldbußen sogar bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ergibt sich für die Wirtschaft eine geschätzte Steigerung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Höhe von rund 43,47 Mio. Euro. Davon entfielen circa 15,14 Mio. Euro auf Bürokratiekosten.  Kleine und mittlere Unternehmen werden durch das Vorhaben nicht unmittelbar belastet. Allerdings sind mittelbare Auswirkungen im Rahmen der Lieferketten zu erwarten.

In Europa

Die EU zieht nach. Auf europäischer Ebene wurde am 23. Februar 2022 die EU-Lieferkettenrichtlinie, ein Entwurf der Kommission, veröffentlicht. Dies hat zunächst keine unmittelbare Wirkung auf die Mitgliedstaaten, da dieser zunächst in einem nächsten Schritt durch das Europäische Parlament und den Rat gebilligt werden muss. Das wird voraussichtlich noch dieses Jahr geschehen, man kann typischerweise von einer Verwässerung des Entwurfs ausgehen. In seiner jetzigen Version würde die Richtlinie allerdings zu einer Verschärfung gegenüber dem deutschen Gesetz führen. Denn der Geltungsbereich umfasst nicht nur den Schutz von Menschenrechten, sondern schließt auch Umwelt- und Klimaschutz mit ein. Hierbei richtet sich die Richtlinie nach völkerrechtlichen Verträgen wie dem Pariser Klimaabkommen. Auch der Anwendungsbereich wird enger. Betroffen wären Unternehmen bereits ab 500 Mitarbeitern mit einem Nettoumsatz von 150 Mio. Euro. Bei Unternehmen, die 50% ihres Umsatzes in der Lebensmittel-, Rohstoff- oder Textilbranche erwirtschaften, die als besonders kritisch eingeschätzt werden, greift die Richtlinie bereits ab 250 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von 40 Mio. Euro. Bei einem Verstoß lässt die Richtlinie die Höhe der Geldbuße in der Hand der Mitgliedstaaten. Jedoch sieht es die Möglichkeit von zivilrechtlichen Klagen und damit die Zahlung von Schadensersatz vor.

Fazit

Um den Sanktionen, sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene zu entgehen, gilt es, sich frühzeitig vorzubereiten. Zunächst muss sich das Unternehmen bewusst sein, ob es vom LkSG berührt ist und damit den individuellen Handlungsbedarf ermitteln. Um die Pflichten kontinuierlich im Blick zu behalten, sollte ein Reporting- und Risikomanagementsystem implementiert und im Konzern kommuniziert werden. Damit wirkt man frühzeitig einem Bürokratiedschungel entgegen. Ein nächster Schritt kann die Auswahl eines Menschenrechtsbeauftragten sein, der in Zusammenarbeit mit dem CSO die Lieferketten kontrolliert. Supply Chain Visibility sollte im ganzen Unternehmen zum Thema gemacht werden.

Zusammenfassend wird die Umsetzung des LkGS eine Herausforderung für alle Unternehmen. Selbst kleinere Konzerne werden durch höhere Lieferkosten etc. betroffen sein. Am Ende ist nahezu jedes Unternehmen Teil einer Lieferkette und wird sich mit Anforderungen eines Kunden oder Lieferanten konfrontiert sehen. Wichtig ist, das Momentum jetzt zu nutzen. Frühzeitige Vorbereitung auch für kleinere Unternehmen und Start Ups ist essenziell. Es gilt: Das Momentum für Supply Chain Visibility ist jetzt!

Bei der Umsetzung unterstützt BECEPTUM Sie gerne!

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