In der Europäischen Union ist, nach jahrelangem Streit, der Weg für verbindliche Geschlechterquoten bei Leitungspositionen in börsennotierten Unternehmen frei gemacht worden.
Mindestens jeder dritte Sitz in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen in der EU soll künftig mit einer Frau besetzt werden. Nach rund zehnjährigen Verhandlungen haben sich die EU-Staaten nun mehrheitlich auf die Einführung einer entsprechenden Quote geeinigt.
Der Plan sieht eine Frist bis Ende 2027 vor. Danach müssen börsennotierte Firmen Maßnahmen ergreifen, um 40 Prozent der Aufsichtsratsposten oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht zu vergeben. Genau genommen, handelt es sich um eine Geschlechterquote, die einen Mindestanteil des unterrepräsentierten Geschlechts garantieren soll. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen brachte den Gesetzesvorschlag, der vor 10 Jahren noch scheiterte, wieder auf die Agenda. Die Kommission hatte die EU-weite Geschlechterquote bereits 2012 vorgeschlagen. Das Vorhaben, wurde aber jahrelang von Deutschland blockiert. Damit nun europaweit die Quoten auch in Kraft treten können, muss der Europäische Rat sich noch mit dem Europäischen Parlament auf die konkrete Ausgestaltung einigen.
In Europa ist vor allem Norwegen Vorreiter bei der Einführung der Frauenquote für Aufsichtsräte. Bereits 2006 wurde eine Quote von 40 Prozent beschlossen, 2007 folgte Spanien. Auch in Frankreich gilt seit 2011 ein entsprechendes Gesetz. Andere Länder haben keine feste Quote, aber dafür Empfehlungen für Gender Diversity, wie zum Beispiel Schweden und Dänemark. Es zeigt sich, dass Menschen sich gerne mit Menschen umgeben, die ihnen von Alter, Geschlecht und Herkunft ähnlich sind. Frauen haben gerade deshalb öfter das Nachsehen, auch wenn sie mindestens genauso gut qualifiziert sind wie ihre männlichen Kollegen. Dabei gibt es nicht nur aus gesellschaftlicher, sondern auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht viele Gründe, auf diversifizierte Belegschafts- und Führungsstruktur zu setzen.
Entscheidend beim Thema Quote ist jedoch nicht, nur eine Quote zu erfüllen, sondern einen echten Wandel zu vollziehen. Die Tatsache, dass sich in Ländern, die gesetzliche Maßnahmen eingeführt haben, der Anteil der Frauen deutlich schneller gestiegen ist als in den Ländern, die auf eine freiwillige Einsicht der Unternehmen gesetzt haben, spricht für die notwendige Einführung einer Quote.
Aber sicher ist auch: „Echter Wandel“ lässt sich nicht per Gesetz verordnen, sondern nur durch ein überzeugtes Management und motivierte Mitarbeitende erfolgreich gestalten.
Beceptum erfüllt in seinem Team nicht nur die geforderte Frauenquote, sondern übertrifft diese in Führung und Team. Wir sind davon begeistert, unabhängig vom Geschlecht, Alter oder Herkunft das bestmögliche Team zu bilden. Kunden, die aus den unterschiedlichsten Richtungen, gedanklich wie auch fachlich kommen, haben das Bedürfnis von einem ebenso diversifizierten Team begleitet und unterstützt zu werden. Wir von Beceptum bieten Ihnen dieses hoch-qualifizierte Team, das über ein weites Wissens-Spektrum verfügt, um gemeinsam mit Ihnen sichtbare Erfolge zu erzielen und neue, gedankliche Wege entlang des täglichen Geschäftsfeldes zu gehen.